Überblick

Eine Kanzlei kann Ressourcen planen, die einer definierten Zielgruppe helfen, verlässliche Informationen oder einen Kontakt zu finden. Legen Sie Zielgruppe und Rechtsgebiet beziehungsweise Zuständigkeitsbereich fest und veranlassen Sie eine qualifizierte Prüfung rechtlicher Aussagen. Ein Link beweist weder rechtliche Richtigkeit noch Mandantenergebnisse oder ein Suchranking.

Zielseite definieren und prüfen

Dokumentieren Sie Zielgruppe, Rechtsordnung, Thema, Autor oder verantwortliche Person, Prüfer, Quellen und Prüfdatum. Eine qualifizierte juristische Fachperson sollte rechtsordnungsabhängige Aussagen und geltende Berufspflichten vor Veröffentlichung prüfen. Vermeiden Sie nicht belegbare Behauptungen über Fachkenntnis, Ergebnisse, Beziehungen oder Empfehlungen. Eine ausstehende fachliche Prüfung bleibt eine offene Aufgabe.

Eine fiktive Ressource

Eine Kanzlei erstellt eine verständliche Seite dazu, wie Interessenten ein erstes Gespräch vereinbaren können. Sie nennt Kontaktdaten und den Bereich, in dem die Kanzlei nach eigener Angabe tätig ist. Ein Mitarbeiter prüft den Kontaktweg; eine geeignete juristische Fachperson prüft Formulierungen und rechtsordnungsabhängige Aussagen. Eine passende Gemeinschaftsorganisation könnte darauf verweisen. Eine solche Beziehung oder Empfehlung wird hier nicht behauptet.

Einen Verweis vorab bewerten

Erfassen Sie Quellseite und Zielgruppe, konkrete Zieladresse, Nutzen für Leser, mögliche Zahlung oder Gegenlinkbedingungen und die Person, die den Verweis berichtigen kann. Fragen Sie nach fehlenden Bedingungen, statt anzunehmen, dass ein Angebot kostenlos oder redaktionell unabhängig ist. Vermeiden Sie wahllose Verzeichnispakete und Rankinggarantien. Google nennt unter anderem minderwertige Verzeichnislinks und übermäßigen Linktausch als Beispiele manipulativer Praktiken.

Verantwortlich nachhalten

Nach Veröffentlichung eines genehmigten Links dokumentieren Sie Quelle, Ziel und Beobachtungsdatum. Ändern sich Kontaktangaben oder Tätigkeitsbereich, aktualisieren Sie die Kanzleiseite und bitten gegebenenfalls um Korrektur. Geeignete Analysedaten können Verweisbesuche gesondert zeigen. Dieser Text beschreibt einen SEO-Prozess; er ist keine Rechtsberatung und bestimmt keine Regeln für eine konkrete Rechtsordnung.

Ressourcenprüfung
FeldBeobachtung / Quelle / Datum
Ziel, Publikum und Aufgabe—
Seitenverantwortung und bestätigter Kontakt—
Rechtsordnung oder Leistungsumfang—
Qualifizierte Prüfung und Datum—
Quellen für medizinische oder rechtliche Aussagen—
Kandidatenseite und Publikum—
Nutzen des Verweises—
Zahlung oder Gegenbedingungen—
Verantwortliche und nächste Prüfung—
Unbestätigtes und Nachverfolgung—